Am 23. Februar 2025 wird ein neuer Bundestag gewählt.

Politische Mündigkeit und eine kompetente Wahrnehmung des Wahlrechts setzen informierte Bürger*innen voraus. Daher ist es Aufgabe von Öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken, Menschen den freien Zugang Informationen und Medien zu ermöglichen und damit für eine informationelle Grundversorgung aller Bürger*innen zu sorgen. Die Meinungs- und Informationsfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes bildet die Grundlage bibliothekarischer Arbeit.

Aufgrund der Fragmentierung von Öffentlichkeiten durch die digitalen und sozialen Medien ist Desinformation allgegenwärtig. Medien- und Informationskompetenz werden folglich immer wichtiger. Bibliotheken fördern mit ihren zahlreichen Angeboten den Umgang mit Medien und Informationen und ermöglichen dadurch die ausgewogene Einordnung von Nachrichten, Ereignissen und aktuellen gesellschaftlichen Debatten, die Beurteilung von Quellen sowie das Erkennen von Falschinformationen. Sie sichern mit dem Zugang zu Informationen ein wesentliches demokratisches Grundrecht.

Wir haben das Glück, in einem Land zu leben, in dem wir frei und unabhängig unsere Parlamente wählen können. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind auf eine lebendige demokratische Kultur angewiesen. Und damit auch auf eine aktive Nutzung des Wahlrechts. Wir laden die Menschen in Deutschland dazu ein, ihre Bibliotheken vor Ort zu besuchen und die dort zur Verfügung stehenden Medien und Informationen zu nutzen, um sich über die anstehenden Wahlen zu informieren.

Denn eine starke Demokratie braucht informierte Menschen!

#WählenGehen

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