Studie der BKM zum E-Lending in Öffentlichen Bibliotheken veröffentlicht

Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag dafür ausgesprochen, „faire Rahmenbedingungen“ beim E-Lending zu schaffen. Dafür hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) einen Runden Tisch mit Vertreter*innen der Bibliotheken, Verlagen und Autor*innen ins Leben gerufen. In diesem Zuge ist am 5. September 2024 eine von der BKM beauftragte Studie erschienen, die untersucht, wie die Ausleihe von E-Books den Buchmarkt beeinflusst.

Die Studie beziffert Unterschiede in der Nutzung von gedruckten Medien und E-Books durch die Bibliotheksnutzer*innen. Für den Deutschen Bibliotheksverband ist klar, dass Autor*innen und Verlage fair, also auch für diese erhöhte Nutzungsfrequenz, vergütet werden müssen. Klar ist aber auch, dass Bibliotheken ihrem Kultur- und Bildungsauftrag ungehindert nachkommen können müssen.

Der Runde Tisches E-Lending wird die Studie nun auswerten und gemeinsame Lösungsansätze erarbeiten, die im Herbst 2024 vorliegen sollen. Der dbv wird sich im Rahmen dessen weiter dafür einsetzen, dass jede Bibliothek ein E-Book nach Erscheinen verleihen kann.

Die Studienergebnisse können hier heruntergeladen werden. Die Pressemitteilung der BKM mit einem O-Ton von Volker Heller, Bundesvorsitzender des dbv kann hier abgerufen werden.

Parallel zur Studie hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) eine Befragung zum E-Lending durchgeführt, um ein möglichst umfassendes Bild über den aktuellen Status quo zu erhalten und allen betroffenen Akteuren die Gelegenheit zu geben, ihre Erkenntnisse und Sichtweisen einzubringen. Die Stellungnahmen zur Befragung des BMJ finden sich unter: https://www.bmj.de/DE/themen/wirtschaft_finanzen/rechtschutz_urheberrecht/urheberrecht/stellungnahmen/stellungnahmen_node.html

 

Weitere Informationen zum Thema E-Lending in Bibliotheken auf https://www.bibliotheksverband.de/e-books-bibliotheken.