E-Books in Bi­blio­the­ken

I-Pad im leeren Regal
dbv/Thomas Meyer/Ostkreuz

Immer mehr Bücher werden heute als E-Book digital veröffentlicht und gelesen. Der digitale Zugang ist eine wichtige Möglichkeit für viele Bürger*innen, an Bücher, Informationen und Medien heranzukommen. Bibliotheken müssen auch mit digitalen Angeboten ihrer Aufgabe nachkommen und ihre Nutzer*innen in geeigneter Weise mit Informationen und Medien versorgen.

Mit der Digitalisierung und den veränderten Lesegewohnheiten hat sich auch die Welt der Bibliotheken verändert: Bibliotheksnutzer*innen wollen auch elektronische Medien ausleihen können. Daher bieten Bibliotheken seit mehr als zehn Jahren auch E-Books, digitale Zeitungen und Zeitschriften, Hörbücher und Onlinekurse zur Ausleihe an. Da es jedoch eine rechtliche Lücke gibt, können Bibliotheken der Nachfrage nur bedingt nachkommen. 

Wie funktioniert die elektronische Ausleihe in der Praxis?

Verlage verhandeln für ihre E-Books mit für Bibliotheken tätige Firmen wie divibib GmbH („Onleihe“) oder Overdrive Inc.  („Libby“) spezielle Bibliothekslizenzen zu unterschiedlichen Konditionen. Diese Firmen stellen auch die technischen Plattformen und den Support bereit. Bibliotheken schließen mit diesen Firmen Verträge über die von ihnen angebotenen Lizenzen ab. Sie wählen nach rein fachlichen Kriterien, welche Titel zu ihrem Bestand passen und für ihre jeweiligen Zielgruppen sinnvoll erscheinen. Die Bibliotheksnutzer*innen können über eine App die von der Bibliothek lizensierten E-Books befristet herunterladen und auf einem gängigen Endgerät lesen. 

Das Verfahren ist wie beim gedruckten Buch: Es gibt nur eine elektronische „Ausleihe“ pro Person, feste Leihfristen und die E-Books, die gerade „verliehen“ sind, können erst dann vom Nächsten genutzt werden, wenn sie „zurückgegeben“ wurden. Anders als die kommerziellen Plattformen, bieten Bibliotheken somit keine „Flatrate“, bei der man für eine bestimmte Geldsumme sofort und unbegrenzt auf alle angebotenen E-Books zugreifen könnte.

Wo liegt das Problem für Bibliotheksnutzer*innen?

Viele aktuelle E-Book-Titel können in der Bibliothek nicht ausgeliehen werden. Der Grund hierfür: Für den Verleih von E-Books werden immer Lizenzen verhandelt. Eine in Deutschland gängig gewordene Lizenzbedingung ist das sogenannte „Windowing“, bei dem neue E-Books für die Bibliotheken erst nach einer Wartezeit von bis zu einem Jahr angeboten werden.

Wo ist das Problem für die Autor*innen und Verlage?

Im Gegensatz zu gedruckten Büchern werden von Bund und Ländern für die Ausleihe von E-Books keine sogenannten „Bibliothekstantieme“ an Autoren als angemessene Vergütung für die E-Ausleihe gezahlt. Eine Entscheidung über die Ausweitung der Bibliothekstantieme auf den elektronischen Bereich muss auf politischer Ebene getroffen werden. Auch muss von Bund und Ländern entschieden werden, ob die Höhe der Bibliothekstantieme (derzeit ca. 14 Mio. Euro) aufgestockt werden wird.

Der dbv fordert deshalb:

Das E-Book muss dem gedruckten Buch rechtlich vollständig gleichgestellt werden. Diese Gleichstellung ist in den letzten Jahren bei der Buchpreisbindung und der ermäßigten Mehrwertsteuer bereits vollzogen worden. Jetzt fehlt noch die Gleichstellung beim Verleih von E-Books mit gedruckten Büchern, um eine eindeutige gesetzlich geregelte Grundlage für faire Lizenzmodelle zu schaffen. Dafür ist eine Aktualisierung des Urheberrechts nötig.

Die Bibliothekstantieme muss auf elektronische Werke ausgeweitet werden, damit Autor*innen auch für die E-Ausleihe – wie bei gedruckten Büchern – entschädigt werden. Im Gegenzug dazu müssen die gleichen Nutzungsrechte für elektronische wie für gedruckte Werke eingeräumt werden.

Internationale Unterstützung erhält der dbv bei seiner Forderung durch den internationalen Bibliotheksverband IFLA, der eine Stellungnahme hierzu veröffentlich hat. Die Stellungnahme der IFLA zum E-Lending in Deutschland lesen Sie hier. Der dbv hat zudem einen von der IFLA-Inititative "Knowledge Rights 21" initiierten gemeinsamen Aufruf von Bibliotheksverbänden aus ganz Europa zu Maßnahmen im Bereich des E-Lendings in Bibliotheken unterzeichnet.

Runder Tisch E-Lending

Im Herbst 2022 hat Kulturstaatsministerin Claudia Roth den Runden Tisch E-Lending initiiert. Dieser tagte seither in regelmäßigen Abständen und legte unter anderem die zu untersuchenden Fragestellungen einer E-Lending-Studie fest. Diese wurde im September 2024 unter dem Titel "Die wirtschaftlichen Auswirkungen des E-Lending in öffentlichen Bibliotheken auf den Publikumsmarkt“ veröffentlicht.

Im Rahmen des Runden Tisches E-Lending wurde die Studie nun mit allen Beteiligten ausgewertet und ein gemeinsames Papier mit Empfehlungen veröffentlicht. Empfohlen wird unter anderem die Erprobung von lizenzbasierten Modellen unter Wahrung der Vertragsfreiheit, die die berechtigten Interessen der Beteiligten berücksichtigen.

Teilnehmer des Runden Tisches E-Lending waren der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Verlagsvertreter, der Deutsche Bibliotheksverband , der Verein Deutscher Bibliothekarinnen und Bibliothekare, das Netzwerk Autorenrechte, der Verband deutscher Schriftsteller*innen (VS in Ver.di), der Verband deutschsprachiger Übersetzerinnen und Übersetzer literarischer und wissenschaftlicher Werke sowie das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Fragen und Antworten

Unsere Stellungnahmen zum Thema

Materialien zum Thema

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EBookSOS
Die Forderung nach "Buch ist Buch" gilt auch für wissenschaftliche Bibliotheken. Wie die Situation in UK, aber auch in anderen Ländern aussieht, dass zeigt das Kampagnenvideo von #EbookSOS, das nun auch auf Deutsch vorliegt.