Inklusion und Barrierefreiheit
Bibliotheken nehmen eine beispielgebende und somit wichtige Rolle bei der Umsetzung von Inklusion, der gesellschaftlichen Teilhabe für alle Menschen, vor allem in den Lebensbereichen Bildung und Kultur ein. Der barrierefreie Zugang zu allen Angeboten von Bibliotheken ist dafür eine Grundbedingung.
Gesellschaftliche Teilhabe für alle
Seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland (2009) sind öffentliche Einrichtungen – und damit auch Bibliotheken – verpflichtet, Inklusion, die gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen in allen Lebensbereichen, umzusetzen. Dies betrifft sowohl physische als auch digitale Angebote und Räume. Verstärkt wurde diese Verpflichtung durch die 2015 verabschiedete Globale Nachhaltigkeitsagenda, mit der sich die Weltgemeinschaft das Ziel gesetzt hat, bis 2030 eine inklusive und gleichberechtigte Bildung für alle Menschen sicherzustellen.
Alles im Blick haben
Inklusion und Barrierefreiheit werden hierbei zu einer Voraussetzung allen Handelns. Sie sind keine Sonderaufgabe, die es zu erfüllen gilt. Inklusion nimmt die Menschen in partizipativ gestalteter Umsetzung vor Ort mit. Wie in jeder Kultur- und Bildungseinrichtung umfasst dies Bereiche wie die Willkommenskultur, die Beschilderung, die analoge und digitale Kommunikation, die Weiterbildung des Personals, die Ausgestaltung der Angebote sowie der Veranstaltungen. Speziell auf Bibliotheken zutreffende Themen sind zum Beispiel die Kataloggestaltung, die Aufstellung der Regale und Bücher oder auch Möglichkeiten, barrierefreie Formate zu organisieren.
Einfach für alle?
Da die Zugänglichkeit für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, mit Sehbehinderungen sowie mit kognitiven Einschränkungen, für gehörlose Menschen und Menschen mit Deutsch als Zweitsprache nicht gleichartig sein kann, empfiehlt sich in den Dimensionen „Mobilität“, „Sehen, Hören“, „Verstehen“ zu denken. Kernfragen, die sich jede Bibliothek aus Sicht ihrer unterschiedlichen Zielgruppen stellen sollte, wären in diesem Zusammenhang:
- Wie kann ich mich der Bibliothek nähern und mich im Vorfeld informieren?
- Wie kann ich die Angebote innerhalb der Bibliothek erreichen und nutzen?
- Wie kann ich in der Bibliothek arbeiten?
- Wie kann ich in der Bibliothek die Infrastruktur nutzen?
- Wie kann ich in der Bibliothek Ansprechpersonen finden und Unterstützung erhalten?
Barrierefreiheit als Grundlage für erfolgreiche Inklusion
Gesellschaftliche Teilhabe und Inklusion basiert auf einem barrierefreien Zugang zu Informationen und Services sowohl im physischen als auch im digitalen Raum. Verschiedene gesetzliche Vorgaben geben hier Rahmenbedingungen vor wie die geltenden Bauordnungen der Länder oder auch dem ab Juni 2025 geltenden Barrierefreiheitsstärkungsgesetzt (BFSG). Normativ ist die Barrierefreiheit seit dem 1.5.2002 zentral im Behindertengleichstellungsgesetz (§4 BGG) geregelt. Zudem tritt in weiten Teilen am 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft: Zu diesem Zeitpunkt müssen Webshops, E-Books und E-Reader barrierefrei gestaltet sein, so dass blinde und sehbehinderte Menschen sie ohne Abstriche mithilfe assistiver Technologien nutzen können.
Die Kommission Kundenorientierte und inklusive Bibliotheksservices des Deutschen Bibliotheksverbandes (dbv) hat in Kooperation mit dem Institut für Bibliotheks- und Informationswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin im Jahr 2023 eine spartenübergreifende, deutschlandweite Erhebung zur Barrierefreiheit an deutschen Bibliotheken durchgeführt. Die repräsentativen Ergebnisse geben einen detaillierten Überblick über den Stand der Barrierefreiheit in den Bibliotheken. Aus den Ergebnissen lassen sich verschiedene Handlungsoptionen ableiten, die Bibliotheken dabei unterstützen, barrierefreie und dadurch inklusive Orte zu sein. Sämtliche Dokumente der Umfrage inklusive der Ergebnisse und Einführungen zur Methodik stehen Open Access zur Verfügung und können über den nachfolgenden Button abgerufen sowie für die eigenen Einrichtungen nachgenutzt werden.
Förderprogramme
Hier finden Sie Förderprogramme, die Projekte zu Inklusion und Barrierefreiheit unterstützten. Melden Sie uns auch gerne Informationen dazu, damit wir diese auf dem Portal bekannt machen können per Mail an bibliotheksservices@bibliotheksverband.de.
- Förderaktion „Viel vor – Gemeinsam aktiv für Inklusion“: AKTION MENSCH unterstützt einjährige Projekte mit bis zu 10.000 Euro.
Weiterführende Links
- Handbuch. Inklusive und barrierefreie Kulturarbeit (2022) – Servicestelle Inklusion im Kulturbereich (inklusion-kultur.de)
- Bildung stärken, Kultur fördern, Teilhabe ermöglichen - Empfehlungspapier des Deutschen Bibliotheksverbandes zur Förderung von Bibliotheken in ländlichen Räumen (PDF)
- A. Sieberns (2019): Die Umsetzung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland: Aufgaben und Chancen für Bibliotheken (degruyter.com)
- Portal Barrierefreiheit - Digitale Barrierefreiheit (bund.de)
- Themenheft Barrierefreieheit (2019), in: Bibliotheksdienst Band 53, Heft 10-11 (degruyter.com)
- Schwerpunktthema „Barrierefreiheit in Bibliotheken“ (2023), Mitteilungen der Vereinigung Österreichischer Bibliothekarinnen & Bibliothekare, Bd. 76 Nr. 1 (2023)
- Praxishilfen - Bundesfachstelle Barrierefreiheit (bundesfachstelle-barrierefreiheit.de)
- Spotlight "Barrierefreiheit: Tipps für barrierefreie Bibliotheksangebote" auf dem Bibliotheksportal
- Global Accessibilty Awareness Day
- Welttag des Sehens