Sonntagsöffnung
Bibliotheken sind die am stärksten genutzten Kultur- und Bildungseinrichtungen in Deutschland. Trotzdem dürfen kommunale Bibliotheken an Sonn- und Feiertagen in fast keinem Bundesland außer in Nordrhein-Westfalen ihre Türen mit eigenem Personal öffnen.
Warum Sonntagsöffnung für Bibliotheken?
Kommunale Bibliotheken bieten im öffentlichen Auftrag Zugang zu Bildung, Informationen und Kultur. Gerade Familien, alleinerziehende und beruflich stark beanspruchte Menschen könnten dank der Möglichkeit, auch sonntags die Bibliotheken zu besuchen, überhaupt erst von den Bibliotheksdienstleistungen Gebrauch machen. Und Bibliotheken hätten die Möglichkeit, noch nutzerfreundlicher zu werden und sich den veränderten Bedürfnissen der Bevölkerung anzupassen. Wie gut der Bibliothekssonntag von den Bürger*innen angenommen wird, kann man seit einiger Zeit in der Berliner Amerika-Gedenkbibliothek mit ihren Veranstaltungsprogrammen erleben. Denn wenn Veranstaltungen stattfinden, darf die Bibliothek geöffnet sein. Und der große Erfolg der Veranstaltungssonntage gibt der Bibliothek recht.
Welche gesetzliche Änderung braucht es auf Bundesebene?
Der dbv fordert eine bundeseinheitliche Regelung für die Möglichkeit der Sonntagsöffnung durch eine Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes. Dafür muss die Ausnahmeregelung vom Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen im Bundesarbeitszeitgesetz auf alle Bibliotheken ausgeweitet werden. Für Bibliotheken soll damit lediglich die Möglichkeit, aber kein Zwang bestehen, an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Für eine erfolgreiche Umsetzung ist jedoch die jeweilige Situation vor Ort entscheidend und eine ausreichenden Personal- und Finanzausstattung in den Bibliotheken zentral.
Gesetzliche Änderung auf Landesebene
Bis eine einheitliche gesetzliche Änderung auf Bundesebene erfolgt ist, setzen sich die Landesverbände des dbv auf Landesebene für die Sonntagsöffnung ein.
In Hessen hatte die Änderung des Landesfeiertagsgesetzes im Jahr 2009 zunächst eine Sonn- und Feiertagsöffnung ab 13.00 Uhr für alle Bibliotheken ermöglicht. Dies wurde jedoch durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2014 zur Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen dahingehend eingeschränkt, dass jetzt nur noch ehrenamtlich Tätige an Sonn- und Feiertagen eingesetzt werden können.
In Nordrhein-Westfalen ermöglicht das im Oktober 2019 verabschiedete Bibliotheksstärkungsgesetz den Bibliotheken, nun auch sonntags zu öffnen und dafür hauptamtliches Personal einzusetzen. Ein Förderprogramm soll Bibliotheken in NRW bei der Umsetzung der Sonntagsöffnung unterstützen.
Kampagne "Sonntags in die Bibliothek"
Um seiner Forderung nach Ermöglichung der Sonntagsöffnung Öffentlicher Bibliotheken Nachdruck zu verleihen, führt der dbv mit zahlreichen Unterstützer*innen aus Politik, Kultur und Bildung ab September 2023 die Kampagne "Sonntags in die Bibliothek" durch.
Spotlight Bibliotheksportal
Auf dem Bibliotheksportal haben wir Artikel und weitere Hintergrundinformationen zum Thema "Sonntagsöffnung in Bibliotheken" zusammengestellt.