Die Auszeichnung "Bibliothek des Jahres" ist der einzige nationale Bibliothekspreis in Deutschland und wird gemeinsam vom Deutschen Bibliotheksverband und der Deutschen Telekom Stiftung vergeben, um vorbildliche und innovative Bibliothekskonzepte in der digitalen Welt zu würdigen.
Diese Auszeichnung ist mit 20.000 Euro dotiert und zeichnet Bibliotheken aller Sparten und Größen aus. Vorschlagsberechtigt sind die Sektionen, Landesverbände und Kommissionen des dbv sowie die Jurymitglieder. Eigenbewerbungen sind ebenfalls möglich. Bewerbungen können wiederholt eingereicht werden. Für die Auszeichnung der Bibliothek sind maßgebend:
- Qualität und Innovation der bibliothekarischen Arbeit
- Darstellung ihrer Konzeption oder Strategie
- kreativer Einsatz von digitalen Möglichkeiten
- Zukunftsorientierung
- nachhaltige Wirkung
- Beitrag zur Erreichung der 17 Nachhaltigkeitsziele der UN
- attraktive Serviceleistungen
- medienwirksame Öffentlichkeitsarbeit
- überregionales/internationales Engagement
- lokale, regionale, internationale Vernetzung
- Qualität der Bewerbungsunterlagen
Die unabhängige Jury, der bis zu zwei weitere Mitglieder ohne Stimmrecht angehören können (u.a. Bundesgeschäftsführer des dbv ex officio), trifft ihre Entscheidung über die beim dbv eingereichten Vorschläge auf der Grundlage von Bewerbungen und nach Möglichkeit von Ortsbesichtigungen. Mitglieder des Bundesvorstandes und des Präsidiums des Deutschen Bibliotheksverbandes können bei der Preisvergabe nicht berücksichtigt werden. Bewerbungen sind erst in dem Jahr möglich, das der aktiven Vorstands- oder Präsidiumstätigkeit folgt. Die Preisverleihung erfolgt am Ort der ausgezeichneten „Bibliothek des Jahres“.
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